Wir empfehlen den Abschluss einer Hausratversicherung. Bei z.B. Wasserschäden, welche nicht wegen grober Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurden, erhalten Sie keinen Schadenersatz.
Gerne braten wir Sie zu diesem Thema, sprechen Sie uns an.
Sollten wir einer Tierhaltung zustimmen, verpflichten Sie sich zum Abschluss einer Tierhalterhaftplichtversicherung.
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